Schulordnung

Allgemeine Grundsätze im Umgang mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft erfordern von jedem:

  • ein sauberes, ansprechendes Erscheinungsbild
  • einen höflichen und netten Umgang
  • den freundlichen Gruß
  • die Bereitschaft zuzuhören
  • eine angemessene Sprache in der Erwiderung
  • keine herabwürdigenden Äußerungen
  • das Eigentum anderer bleibt unantastbar
  • Hilfsbereitschaft in Verantwortung für andere
  • gewaltfreie Problemlösungen.

Wenn jeder Einzelne diese Forderungen erfüllt, trägt er dazu bei, dass der Schulalltag erfolgreich abläuft.

Jede, auch deine individuelle Freiheit endet dort, wo die persönliche Freiheit des anderen eine Einschränkung erfährt!

Mit der Aufnahme an der Theodor-Heuss-Hauptschule treten die Schülerinnen und Schüler (im folgenden Text gilt die männliche Anredeform auch für das weibliche Geschlecht) aus anderen Schulformen, anderen Bundesländern, anderen Kulturkreisen etc. in eine neue Gemeinschaft ein. Wie jede andere Gemeinschaft von Menschen fordert auch diese eine äußere und innere Ordnung.

  1. Die äußere Ordnung ist verbindlich durch gesetzliche Vorgaben in der Allgemeinen Schul-ordnung, im Schulverwaltungsgesetz und im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Sie gilt demnach für alle Schulen des Landes.
  2. Die inneren Schulangelegenheiten werden über die eigene Schulordnung und Hausordnung geregelt. Sie werden von der Schulkonferenz beschlossen.

Schüler, Eltern und Lehrer mögen in dieser eigenen Schulordnung und Hausordnung nicht so sehr die Einengungen und Beschränkungen sehen, die ihnen auferlegt werden, sondern darin vielmehr die Bemühungen der Schule erkennen, die Kinder zu Gliedern einer Gemeinschaft und zu rücksichtsvollem Verhalten gegenüber den Mitmenschen in dieser Gemeinschaft zu erziehen und nach menschlichem Ermessen vor Schäden zu bewahren.

Ziel dieser Hausordnung soll die Gewährleistung größtmöglicher Freizügigkeit und Sicherheit für den einzelnen in unserem Schulalltag sein. Aber verwirklicht werden kann dies nur, wenn alle Beteiligten von sich aus zu dieser Ordnung beitragen und sich für die Ordnung und das Ansehen der Schule mitverantwortlich fühlen.

Die Hausordnung wird für jeden Schüler durch die Aufnahme in die Schule verbindlich.