Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

(Quelle: learn:line)

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Hauptschul-abschluss nach Klasse 10 werden in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2006/07 in einem neuen Abschlussverfahren vergeben. Alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nehmen daran teil. Den Kern des neuen Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer Fremdsprache. Dieses Angebot informiert über das neue Abschlussverfahren, insbesondere über die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben.

Ziele von zentralen Prüfungen:

Schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben und zentral vorgegebenen Kriterien für die Bewertung sorgen für Größere Transparenz
Eine größere Transparenz der Anforderungen wird über zentral gestellte Aufgaben und zentral vorgegebene Kriterien für die Erfassung und Bewertung von Schülerleistungen sowie zentrale Vorgaben für den Unterricht erreicht. Zusammen mit den Kompetenzerwartungen in den Kernlehrplänen definieren die Vorgaben für den Unterricht fachliche Anforderungen, auf denen die zentralen Prüfungen basieren. Die Anforderungshöhe der Prüfungen wird durch Beispielaufgaben konkretisiert. Bessere Vergleichbarkeit
Innerhalb einer Schulform und zwischen den Schulformen wird eine bessere Vergleichbarkeit von Leistungen durch gleiche Aufgaben und gleiche Kriterien für die Erfassung der Leistungen erreicht: Alle Schülerinnen und Schüler einer Schulform erhalten landesweit die gleichen Aufgaben (an den Hauptschulen getrennt nach Klassen 10 Typ A und Typ B, an den Gesamtschulen getrennt nach Grund- und Erweiterungskurs). Lehrerinnen und Lehrer erfassen und bewerten die Schülerleistungen nach einheitlichen Kriterien. Auch zwischen den Schulformen werden die Leistungen vergleichbar, da die schriftlichen Prüfungen schulformübergreifend gemeinsame Teile enthalten. Größere Gerechtigkeit
Insgesamt wird so eine größere Gerechtigkeit bei der Abschlussvergabe erreicht, da die Anforderungen transparent und die Leistungen vergleichbar werden. Durch die konkreten Arbeiten der schriftlichen Prüfungen wird deutlich, welche Leistungen auf den jeweiligen Abschlussniveaus erwartet werden. In schulformspezifischen Teilen können unterschiedliche Bildungsziele und Rahmenbedingungen der Schulformen berücksichtigt werden. Damit die Schülerinnen und Schüler gleiche Chancen bei der Bearbeitung der Aufgaben haben, werden über die in den Kernlehrplänen einheitlich festgelegten Kompetenzerwartungen hinaus gemeinsame Lerngelegenheiten in Vorgaben für den Unterricht beschrieben. So können alle Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihre Schülerinnen und Schüler gut auf die zentralen Prüfungen vorbereiten.

Termine für die ZP stehen in der Terminliste.