Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
gerne möchten wir Sie auch auf diesem Wege zu den Corona-Selbsttests des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW informieren:
- Vor den Osterferien soll den Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit gegeben werden einen Selbsttest durchzuführen.
- Die Testungen finden zu Beginn des Unterrichts in den Klassenräumen statt. Die beiden Testtage sind: Montag, der 22.03.2021 und Dienstag, der 23.03.2021.
- Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests.
- Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte keine Hilfestellungen leisten, sondern nur anleiten, kontrollieren und dokumentieren.
- Ein negatives Testergebnis darf nicht dazu führen, dass die festgelegten Hygieneregeln missachtet werden!
- Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
- Betroffene werden dann unverzüglich isoliert und die Eltern werden informiert.
- Ein Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht mehr zulässig! Betroffene Kinder/Jugendliche müssen abgeholt werden!
- Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Die Eltern informieren bitte umgehend von zu Hause aus den Kinder- oder Hausarzt.
- Bis zum PCR-Testtermin beim Arzt ist eine freiwillige häusliche Quarantäne dringend empfohlen.
- Die Testung ist freiwillig. Erziehungsberechtigte können gegen die Selbsttestung mit diesem Formular schriftlich Widerspruch einlegen.
Der Elternbrief mit Widerspruchserklärung ist auch unter der Rubrik Elternbiefe zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Mucha