Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten zum Beginn der Herbstferien auf die neue Schulmail des Schulministeriums NRW hinweisen. Ein Auszug ist nachfolgend zu finden.
Testungen zum Schulbeginn
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht geimpft oder genesen sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der
zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.