Sehr geehrte Eltern,
das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen ab 02.04.2022 grundsätzlich nicht mehr vor.
In der Theodor-Heuss-Hauptschule tragen wir weiterhin aufgrund der hohen Inzidenz bis zu den Osterferien Masken und die Testungen finden wie gewohnt statt.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen beruhigt in die Osterferien starten können.

Mit freundlichen Grüßen

Mucha
Rektor

 

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

vom 28.03.2022