Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Sommerferien waren für viele Menschen dieser Region ein wahrer Albtraum.
Ich hoffe, dass Sie und Ihre Familien weitestgehend von der Katastrophe verschont geblieben sind.
Ich wende mich heute an Sie mit der Bitte, uns – die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder die Schulleitung – zu informieren, wenn Ihr Kind traumatische oder belastende Situationen erlebt hat und dadurch ggf. der Schulstart erschwert sein sollte. Wenn es von Ihnen gewünscht ist, werden wir Kinder- und Jugendpsychologen als Unterstützung in den kommenden Wochen hinzuziehen!
Noch ein paar organisatorische Dinge zum Schulstart:
Das neue Schuljahr startet am 18.08.2021 mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht ab dem 30.08.2021 und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang, aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen (2mal) an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.
Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen.
Ich wünsche uns allen einen guten und erfolgreichen Schulstart!
Detlef Mucha