Ab dem 15.03.2021 soll die Schule im Wechselunterricht (Klasse 5-9) laufen. Es ist daher wichtig, dass sich alle am Schulleben Beteiligten an die folgenden Regeln halten. Diese sind verpflichtend!

  • Maskenpflicht (FFP2-, OP- oder andere medizinische Masken sind vorgeschrieben) auf dem gesamten Schulgelände und auch während des Unterrichts. Zum Essen und Trinken darf die Maske natürlich für einen kurzen Zeitraum abgenommen werden.
  • Regelmäßiges Händewaschen (möglichst vor jeder Unterrichtsstunde) und Einhaltung der Nieß- und Hustenhygiene,
  • Ein Mindestabstand von ca. 1,5 m ist nach Möglichkeit einzuhalten.
  • An jedem Eingang befindet sich eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Hiermit ist sorgsam umzugehen.
  • Im gesamten Gebäude und insbesondere auf den Treppen besteht ein Rechtsgeh-Gebot, d.h. alle sollen in eine Richtung – wie im Straßenverkehr – auf der rechten Seite gehen, um die die Abstände kontrollierter einhalten zu können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich mit Unterrichtsbeginn unverzüglich an ihren festen, nicht wechselbaren Sitzplatz.
  • Die Räume und die Flure werden in einem festen Rhythmus nach den Hygienevorgaben regelmäßig gereinigt.
  • Nach Unterrichtsende muss das Schulgelände unverzüglich verlassen werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Sie sind telefonisch krank zu melden.
  • Sollten Familienangehörige Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, dürfen die Schüler*innen den Unterricht nicht besuchen. Sie sind telefonisch abzumelden.

Diese Regeln können verändert und ergänzt werden. Es ist die jeweils aktuellste Version zu beachten.